AGB’s – Allgemeine Geschäftsbedingungen der EEHD Erneuerbare Energien – Handel und Distribution GmbH

Stand November 2011
Einkaufs-, Verkaufs- und Lieferbedingungen der EEHD Erneuerbare Energien – Handel und Distribution GmbH, Am Steinbruch 16, 04425 Taucha

Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen von uns abgegebenen Angeboten und mit uns geschlossenen Verträge.

1. Allgemeines / Geltungsbereich

1.1 Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich und nur gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, die von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichen, oder Ihnen entgegenstehen, werden nicht Vertragsbestandteil des mit uns abgeschlossenen Vertrages, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen.
1.3 Entgegenstehende oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich deren Geltung zustimmen.

2. Vertragsabschluss

2.1 Ein Vertrag zwischen uns und dem Kunden kommt mit der Erteilung unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der bestellten Ware zustande. Für den Vertragsinhalt insbesondere für den Leistungsumfang, ist allein unsere Auftragsbestätigung oder ein von beiden Seiten schriftlich geschlossener Vertrag einschließlich dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen maßgebend. Diese geben alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder.
2.2 Gegenüber den Abbildungen, Beschreibungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben aus unseren Prospekten, Preislisten, Katalogen und unserem Angebot behalten wir uns Änderungen vor, soweit der Liefergegenstand da seine Qualität verbessert wird und die Änderungen oder Abweichungen für den Kunden zumutbar sind.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Unsere Preise verstehen sich ab Werk, ausschließlich Verpackung, Versand und Versicherung. Hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer.
Für die Lieferung von Waren in andere EU-Länder gilt die jeweils gültige Umsatzsteuer der Bundesrepublik Deutschland. Sofern der Kunde eines anderen EU-Landes und eine Umsatzsteuer- Identifikations-Nr. (USt-ID-Nr.) nachweist, können wir die Rechnung an den Kunden rein netto ausstellen.
3.2 Die EEHD GmbH behält sich das Recht vor, die Preise vor Lieferung der Produkte durch schriftliche Mitteilung entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss der Vertrags Kostenänderungen (=Kostenerhöhungen und Kostensenkungen) für Rohmaterialienkosten auftreten. Auf Verlangen des Kunden wird die EEHD GmbH  eine mögliche Kostenerhöhung nachweisen. Der Kunde kann der Kostenänderung schriftlich innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Zugang der Mitteilung widersprechen. Die EEHD GmbH hat dann das Wahlrecht, entweder die Lieferung der Produkte an den Kunden zum bisher geltenden Preis durchzuführen oder den Vertrag in Bezug auf die ausstehenden Liefermengen mit sofortiger Wirkung schriftlich zu kündigen.
Stand November 2009
3.3 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
3.4 Gerät der Kunde in Verzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen gem. § 288 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
3.5 Der Kunde darf gegen unsere Forderungen nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder von uns anerkannten Gegenforderungen aufrechnen.

4. Liefertermine, Verzug, Unmöglichkeit

4.1 Liefertermine und -fristen richten sich nach den im Einzelfall getroffenen Absprachen. Lieferfristen und –Termine gelten nur vorbehaltlich der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Das Beschaffungsrisiko wird von uns verschuldensunabhängig nur übernommen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Lieferfristen und -termine sind eingehalten, wenn der Liefergegenstand von und rechtzeitig zum Transport gegeben oder, falls die Lieferung der Ware ab Werk vereinbart ist, die Versandbereitschaft hergestellt und mitgeteilt worden ist. Für Verzögerung des Transports, den wir nicht zu vertreten haben, stehen wir nicht ein.
4.2 Wir haften nicht für die Nichterfüllung der Vertrags, insbesondere für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerung, soweit diese durch höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Unruhen) oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrung, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Wir sind verpflichtet, den Kunden unverzüglich schriftlich von dem Ereignis in Kenntnis zu setzen, sobald erkennbar ist, dass die vereinbarte Lieferfrist von uns nicht eingehalten werden kann. Lässt sich in solch einem Fall nicht absehen, dass wir unsere Leistung innerhalb angemessener und für den Kunden zumutbarer Frist – spätestens jedoch innerhalb von 4 Monaten – erbringen können, dürfen wir und der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Entsprechendes gilt, wenn die Hintergründe nach Ablauf von 4 Monaten seit unserer Mitteilung noch bestehen. Sollten die Hintergründe für uns schon bei Vertragsschluss erkennbar gewesen sein, sind wir nicht zum Rücktritt berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.
4.3 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Nach Ablauf einer von uns gesetzten, angemessene Frist können wir vom Vertrag zurücktreten und / oder wegen Nichterfüllung einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 5% der Auftragssumme geltend machen. Beiden Vertragsparteien bleibt der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens oder dass überhaupt kein Schaden entstanden ist, ausdrücklich vorbehalten.
4.4 Soweit uns die Lieferung der bestellten Waren aus Gründen, die von uns zu vertreten sind, unmöglich ist, ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz bzw. Aufwendungsersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.

5. Gefahrübergang, Verpackung

5.1 Alle Lieferungen erfolgen ab Werk oder Auslieferungslager. Erfüllungsort ist Leipzig in Sachsen.
5.2 Versenden wir die Ware auf Verlangen der Kunden an einen anderen Ort als den Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald wir die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt übergeben haben.
5.3 Gerät der Kunde in Annahmeverzug, haben wir während des Verzugs des Kunden nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Wird dem Kunden eine nur nach der Gattung bestimmte Sache geschuldet, so geht die Gefahr mit dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in welchem er dadurch in Verzug kommt, dass er die angebotene Sache nicht annimmt.
5.4 Teillieferungen sind zulässig.
5.5 Der Kunde übernimmt die Entsorgung aller Verpackungen auf eigene Kosten. Wir sind zur Rücknahme nicht verpflichtet.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Von uns gelieferte Waren verbleiben in unserem Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung unserer sämtlichen Geschäftsverbindung mit dem Kunden, insbesondere bis dieser den Saldoausgleich herbeigeführt hat (Kontokorrentvorbehalt).
6.2 Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren ordnungsgemäß und getrennt von seinen eigenen Waren oder den Waren Dritter zu lagern.
6.3 Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasserschäden, Einbruch und Diebstahl zu versichern. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Schaden am Vorbehaltseigentum unverzüglich anzuzeigen. Auf Verlangen ist uns die Versicherungspolice zur Einsicht zu übermitteln. Der Kunde tritt uns im Voraus sämtliche Ansprüche gegen die Versicherung aus dem Versicherungsvertrag ab. Die Abtretung wird von uns angenommen.
6.4 Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf das Vorbehaltseigentum hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
6.5 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs zu veräußern, solange er nicht im Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind unzulässig. Die aus dem
Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (insbesondere Eigentumsübergang auf den Endkunden,Versicherungsfall, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollen Umfang an uns ab. Die Abtretung wird von uns angenommen. Wir ermächtigen ihn widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Sofern sich der Kunde vertragswidrig verhält – insbesondere sofern er mit der Zahlung einer Entgeltforderung in Verzug gekommen ist – können wir von ihm verlangen, die Abtretung offen zu legen und uns die für die Einziehung der Forderung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu übergeben.
6.6 Bei vertragswidrigen Pflichtverletzungen der Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Ware durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten der Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
6.7 Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verbunden, setzt sich das vorbehaltene Eigentum an der neu entstehenden Sache fort. Wir erwerben dadurch einen Miteigentumsanteil im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Fakturenwert) zum Wert der neuen Sache. Ist eine der verbundenen Sachen als Hauptsache anzusehen, überträgt der Kunde uns das Miteigentum im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Ware (Fakturenwert) zum Wert der neuen Sache. Der Kunde verwahrt die neue Sache hinsichtlich unseres Miteigentumsanteils unentgeltlich. Wird die Vorbehaltsware als Bestandteil der neuen Sache weiterveräußert, so gilt die gemäß Ziffer 7.5 vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware.
6.8 Übersteigt der Wert der uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten unsere Ansprüche um mehr als 10 %, sind wir hinsichtlich des übersteigenden Wertes zur Freigabe verpflichtet. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
6.9 Lässt das Recht des Landes, in dem sich der Liefergegenstand befindet, einen Eigentumsvorbehalt nicht oder nur in beschränkter Form zu, können wir uns andere Rechte an dem Liefergegenstand vorbehalten. Der Kunde ist verpflichtet, an allen erforderlichen Maßnahmen ( z.B. Registrierungen) zur Verwirklichung der Eigentumsvorbehalts oder der anderen Rechte, die an die Stelle des Eigentumsvorbehalts treten, und zum Schutze dieser Rechte mitzuwirken.

7. Gewährleistung

7.1 Ist die gelieferte Ware mangelhaft, so setzt die Geltendmachung der gewährleistungsrechtlichen Ansprüche und Ausübung der in § 437 Nr. 2 BGB bezeichneten Gestaltungsrechte durch den Kunden voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
7.2 Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Falle einer Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-, und Materialkosten zutragen. Wechseln wir im Zuge von Nachbesserungsarbeiten von uns gelieferte Materialien des Kunden aus, erwerben wir Eigentum an den ausgewechselten mangelhaften Teilen.
7.3 Ein Sachmangel liegt nicht vor, wenn die Beanstandungen auf unsachgemäßer Montage durch den Kunden, auf unsachgemäßer Behandlung, auf Bestimmungswidriger Verwendung oder natürlicher Abnutzung beruhen. Ändert oder repariert der Kunde von uns gelieferte Ware oder lässt er Änderungen oder Reparaturen durch Dritte Vornehmen, erlischt insoweit unsere Haftung, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass die Änderung oder Reparatur für den Mangel nicht ursächlich oder nicht mit ursächlich ist.
7.4 Der Kunde ist nach seiner Wahl berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären oder die Minderung des Kaufpreises zu verlangen, sofern – wir eine uns gesetzte, angemessene Frist zur Nacherfüllung fruchtlos verstreichen lassen, oder – die Setzung einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung nach den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich ist, oder – die Nacherfüllung fehlschlägt, oder – die Nacherfüllung unmöglich ist.
7.5 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder eines gesetzlichen Vertreters oder eines unserer Erfüllungsgehilfen beruhen.
7.6 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir oder unsere Erfüllungshilfen schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht (sog. Kardinalpflicht) verletzen. Der Begriff der sog. Kardinalpflicht bezeichnet dabei abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist jedoch die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit uns kein vorsätzliches Verhalten zur Last fällt.
7.7 Die Haftung wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung durch uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.8 Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt wurde, ist die Haftung ausgeschlossen.
7.9 Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt vierundzwanzig (24) Monate. Die Verjährung beginnt mit Ablieferung der bestellten Ware. Rücktritt und Minderung wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung ist unwirksam, wenn der Anspruch auf die Leistung oder die Nacherfüllung verjährt ist und wir die Einrede der Verjährung erheben. Ergänzend hierzu gelten, soweit im Einzelfall jeweils vereinbart, unsere zusätzlichen Garantiebedingungen.
7.10 Dem Kunden stehen die Rückgriffsansprüche, gemäß §§ 478, 479 BGB, zu. Die Verjährung der Rückgriffsansprüche bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

8. Haftung

8.1 Gegenüber Unternehmern haftet der Verkäufer für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit dem Verkäufer, ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer für jedes schuldhafte Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.
8.2 Gegenüber Verbrauchern haftet der Verkäufer nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, des Schuldnerverzugs oder der vom Verkäufer zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung haftet der Verkäufer jedoch für jedes schuldhafte Verhalten ihrer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
8.3 Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen vom Verkäufer, ist die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
8.4 Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellte oder sonstiger Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
8.5 Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gegenüber Unternehmern oder Verbrauchern gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch den Verkäufer und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.
8.6 Soweit der Verkäufer bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haftet der Verkäufer auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden,
die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet der Verkäufer allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
8.7 Der Verkäufer haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet der Verkäufer im Übrigen nicht.
8.8 Der Kunde wird auf die Möglichkeit von Datenverlust durch technisches Versagen und das daraus entstehende Erfordernis einer täglichen Datensicherung ausdrücklich hingewiesen. Bei Verarbeitung wichtiger Daten handelt ein Kunde grob fahrlässig, wenn er diese tägliche Sicherung unterlässt. Unsere Haftung ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei Vorliegen von Sicherungskopien beschränkt.
8.9 Für alle Produkte werden vom Verkäufer geeignete Unterlagen zur Verfügung gestellt. Der Kunde hat diese zu prüfen und zu beachten. Für Fehler durch Nichtbeachtung (z.B. falscher Anschluss, zu hohe Spannung, ESD…) oder ungeeignete Umgebungen sowie sich daraus ergebender Folgeschäden übernimmt der Verkäufer keine Haftung.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Das UN-Abkommen über den Internationalen Warenkauf (CISG) ist nicht anwendbar.
9.2 Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus dem mit uns geschlossenen Vertrag ist Leipzig.
9.3 Der Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird durch unseren Sitz bestimmt. Wir haben daneben die Wahl, den Kunden auch an seinen Sitz zu verklagen oder alle aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag sich ergebenden Streitigkeiten nach der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer (ICC) von einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichtern endgültig entscheiden zu lassen.
9.4 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und den Bestand des Vertrages unberührt.
9.5 Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine andere zu ersetzen, die ihren wirtschaftlichen Auswirkungen der zu ersetzenden Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.